Rechtsprechung
   LG Kempten, 29.04.2019 - 13 O 654/18 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,66825
LG Kempten, 29.04.2019 - 13 O 654/18 Bau (https://dejure.org/2019,66825)
LG Kempten, Entscheidung vom 29.04.2019 - 13 O 654/18 Bau (https://dejure.org/2019,66825)
LG Kempten, Entscheidung vom 29. April 2019 - 13 O 654/18 Bau (https://dejure.org/2019,66825)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,66825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

    Auszug aus LG Kempten, 29.04.2019 - 13 O 654/18
    Die Erklärungslast ist in Bestehen und Umfang davon abhängig, wie die darlegungspflichtige Partei vorgetragen hat (BGH NJW 1999, 1404, 1405; Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 138, Bearb.: Greger, Rn. 8a).
  • OLG Hamm, 27.03.2012 - 24 U 61/11

    Anforderungen an die Darlegung eines Werklohnanspruchs wegen Planungsarbeiten

    Auszug aus LG Kempten, 29.04.2019 - 13 O 654/18
    Die Verpflichtung zu einem substantiierten Gegenvortrag setzt aber voraus, dass ein solches Vorbringen der erklärungsbelasteten Partei möglich ist, was jedoch in der Regel der Fall ist, wenn sich die behaupteten Umstände in ihrem Wahrnehmungsbereich verwirklicht haben (BGH a.a.O.) (OLG Hamm: 24 U 61/11 vom 27.03.2012).
  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den

    Auszug aus LG Kempten, 29.04.2019 - 13 O 654/18
    Die erklärungsbelastete Partei hat deshalb, wenn ihr Vortrag beachtlich sein soll, auf die substantiierten Behauptungen ihres Prozessgegners grundsätzlich substantiiert, also mit positiven Angaben, zu erwidern (BGH NJW 2010, 1357, 1358 Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 138 Rn. 10; Zöller-Greger a.a.O.).
  • OLG München, 18.11.2019 - 27 U 2703/19

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums

    Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Kempten vom 29.04.2019, Az.: 13 O 654/18 Bau, wird durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, weil der Senat der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung erfordert.

    Unter Abänderung des Endurteils des Landgerichts Kempten vom 29.04.2019, Az.: 13 O 654/18 Bau, wird die Klage vollumfänglich abgewiesen.

  • BGH, 21.04.2021 - VII ZR 261/19

    Rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung erheblichen Parteivortrags zum

    Der Beschluss des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 18. November 2019 wird gemäß § 544 Abs. 9 ZPO im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kempten vom 29. April 2019 (Az: 13 O 654/18 Bau) hinsichtlich seiner Verurteilung zur Zahlung von Vorschuss auf die Mangelbeseitigungskosten für fehlende Unterlagen und Nachweise (fehlende Baugenehmigungspläne, fehlende Revisionspläne, fehlende Nachweise Heizung usw., fehlende Statik, Fehlen der Werkpläne sowie der ENeV-Berechnung) zurückgewiesen worden ist.
  • OLG München, 02.09.2019 - 27 U 2703/19

    Geltendmachung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Kempten vom 29.04.2019, Az.: 13 O 654/18 Bau, durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts auf Grund mündlicher Verhandlung erfordert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht